Energieberatung | | Drucken | |
Sanierungsfahrplan –was er bringt, was er kostet, was er leistet ! Der Sanierungsfahrplan erfüllt die Anforderungen des EWärmeG BW 2015 zu einem Drittel, wenn er im Zeitpunkt der Heizungserneuerung nicht älter als 5 Jahre ist. Ob und wann Sie Maßnahmen oder Maßnahmenpakete umsetzen, können Sie frei entscheiden. Der Sanierungsfahrplan ermöglicht Ihnen, die 10% Biogas/ Bioöl als Erfüllungsoption einzustetzen. Das Gesetz erlaubt an vielen Stellen, bestehende Komponenten anzurechnen: Beispielsweise bestehende Solar- und Photovoltaikanlagen oder eine sehr gute Wärmedämmung. Einzelheiten werden in einer separaten Verordnung geregelt. Die Energiepreise steigen drastisch an. Es ist deshalb wichtig, Energiesparmaßnahmen zu ergreifen. Doch welche? Die Antwort gibt Ihnen eine Energieberatung in Ihrem Haus. Sie erhalten dafür eine staatliche Förderung, sofern Ihr Haus vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird. Bei dieser Energieberatung wird Ihr Haus genau unter die Lupe genommen und ein Fahrplan für dessen energetische Sanierung aufgestellt. Dabei sieht sich ein Energieberater Ihr Gebäude und Ihre Heizungsanlage an. Dann schlägt er Ihnen Maßnahmen vor, durch die Sie wertvolle Energie und damit auch bares Geld sparen können. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden abschließend in einem schriftlichen und anbieterneutralen Bericht mit folgenden Inhalten zusammengefasst und Ihnen in einem persönlichen Gespräch erläutert: ¨ Energetischer Ist-Zustand von Gebäude und Heizungsanlage ¨ Energetische Schwachstellen aufzeigen ¨ Konkrete Vorschläge für Energiespar-Maßnahmen ¨ Darstellung der Einsparpotenziale inklusive Wirtschaftlichkeit ¨ Empfehlungen zum Investitionszeitpunkt ¨ Möglichkeit zum Einsatz erneuerbarer Energien ¨ Auskunft über alle aktuell von Ihnen nutzbaren Förderprogramme
Schritte der BeratungTerminvereinbarungWir vereinbaren gemeinsam den ersten Vor-Ort-Termin. Der Energieberater beantragt für Sie die Fördermittel für die Energieberatung beim Umweltministerium. Erster-Vor-Ort-TerminUnser Energieberater erfasst alle relevanten Daten für die Bestimmung des energetischen Ist-Zustandes Ihres Gebäudes. In diesem Termin können Sie all Ihre Wünsche und Vorstellungen für eine eventuelle Modernisierung besprechen. ThermografieaufnahmenUm eventuell bestehende Wärmebrücken aufzudecken, ist die Erstellung von Thermografieaufnahmen zu empfehlen. Diese Wärmebildaufnahmen Ihres Hauses werden aufgrund der speziellen Anforderungen an die Temperaturgegebenheiten an einem separaten Termin erstellt. Berechnung der ModernisierungsvariantenAuf Basis der erfassten Daten berechnet unser Energieberater (Architekt, Ingenieur oder Techniker mit zusätzlicher Qualifikation zum Energieberater) verschiedene energetische Modernisierungsvarianten. Diese möglichen Maßnahmen werden mit konkreten Empfehlungen und Kostenschätzungen in einem ca. 50 Seiten starken Bericht zusammengestellt. Zweiter-Vor-Ort-TerminUnser Energieberater erläutert Ihnen die Ergebnisse seiner Berechnungen und stellt Ihnen eine konkrete Handlungsempfehlung vor. Neben den möglichen Modernisierungsmaßnahmen und deren Fördermöglichkeiten besprechen Sie detailliert die Wirtschaftlichkeit einer energetischen Modernisierung. KFW-AntragFür KfW-Zuschüsse oder -Darlehen erstellt unser Energieberater die Bestätigung für Ihren KfW-Antrag. EnergiebedarfsausweisUnser Energieberater stellt Ihnen den Energiebedarfsausweis aus. TIPP: Sollten Sie eine energetische Modernisierung planen, ist es sinnvoll den Energiebedarfsausweis erst nach der Umsetzung zu erstellen. Mit diesen Preisen können Sie rechnen € |